Spezialisierungsmodul Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht 2015
- Dozenten
- Prof. Dr. Niels Habermann
- Dipl. Psych. Marcus Müller
Block I: 25. – 27. September 2015
Grundlagen der Sachverständigentätigkeit im Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht
Im Block „Allgemeine fachliche Grundlagen der Sachverständigentätigkeit im Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht“ (Block I) werden zunächst die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards für die Begutachtung im Strafrecht sowie für die Behandlung von Straftätern vorgestellt. Auch wird auf verschiedene Behandlungs und Begutachtungssettings (MRV, JVA, ambulant) eingegangen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Vermittlung von Theorien und empirischen Befunden zu Kriminalitätsentwicklung und von Kenntnissen über deliktrelevante Störungen (z.B. Störungen der sexuellen Präferenz, Persönlichkeitsstörungen, Störungen durch psychotrope Substanzen, Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis, Intelligenzminderungen etc.). Verschiedene deliktpräventive und kriminaltherapeutische Behandlungsansätze und deren Wirksamkeit werden anschließend ebenfalls vorgestellt. Abschließend wird noch auf die Kompatibilität von juristischer, psychologischer und psychiatrischer Terminologien eingegangen.
- Dozenten
- Dipl. Psych. Christoph Schmitt
- Dipl. Psych. Marcus Müller
Block II: 11. – 13. Dezember 2015
Maßnahmen der Behandlung und Sicherung
Im Block „Maßnahmen der Behandlung und Sicherung“ werden in einem ersten Schwerpunkt die rechtlichen Grundlagen, die allgemeinen Rahmenbedingungen, die Aufgaben sowie die konkrete Ausgestaltung der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 63, 64, 66 StGB) vorgestellt und erläutert. Hierbei wird insbesondere auf den Maßregelvollzug in Hessen und RheinlandPfalz Bezug genommen. Schwerpunkt des praxisorientierten Teils des Seminars bilden die Möglichkeiten zur Gefährlichkeitseinschätzung von Maßregelvollzugspatienten. Hier werden, u.a. auch mit Hilfe verschiedener kriminalprognostischer Verfahren mehrere Fallbeispiele aus der Praxis bearbeitet und diskutiert. Neben der kriminalprognostischen Begutachtung wird auch der Ansatz der sog. Behandlungsgutachten vorgestellt.Einen weiteren Schwerpunkt des Seminars bilden stationäre und ambulante Behandlungs und Interventionsansätze sowie kriminaltherapeutische Maßnahmen für Straftäter. Hierbei werden auch die forensische Nachsorge und die Führungsaufsicht thematisiert.